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Welcome to the Jungle - Trading und Steuern

Nein, Steuern sind kein wirklich cooles Thema. Mein Motto ist daher: „Desto mehr Steuern ich zahlen muss, desto mehr hab ich auch verdient“. Was ja das Ziel ist. Als Trader müssen wir uns mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Zum einen, um die Steuern zu optimieren, aber vor allem, um nicht echte Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Im Folgenden gebe ich daher einen Überblick, über die Steuern, die in Deutschland auf Dich zukommen, damit Du dein Trading von Anfang an auf „steuerlich sicheren Beinen“ steht. Also rein in den Jungle.

Hinweis: Das Thema „Trading und Steuern“ ist so komplex, dass es unmöglich erscheint, alles aufzuschreiben, vor allem so, dass es noch einfach nachvollziehbar ist. Daher sieh es mir bitte nach, wenn ich hier nicht auf jedes Detail eingehen kann. Sieh den Inhalt als Orientierungshilfe und informiere Dich anhand der Schlagworte bitte selbstständig im Internet weiter, fragt mich direkt oder einen Steuerberater.

Manuel Ullmann

Profitabler Trader

Haftungsausschluss
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind sorgfältig recherchiert und basieren großteils auf eigenen Erfahrungen. Trotzdem können die Informationen fehlerhaft oder nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein. Die Informationen dienen nicht als steuerliche Beratung, sondern sind nur als Orientierungshilfe zu sehen und ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater.

1. Eigenkapitalhandel vs. Fremdkapitalhandel

1. Eigenkapital-
handel vs. Fremdkapital-
handel

Wie die beiden Begriffe vermuten lassen wird unterschieden wem das Geld gehört, mit dem man handelt. Als Eigenkapitalhandel gilt der Handel mit dem Geld, was sich im eigenen Besitzt befindet. Dabei ist noch völlig offen, ob der Handel privat oder gewerblich erfolgt. Beim Fremdkapitalhandel ist das Geld was gehandelt wird, wie der Begriff vermuten lässt, nicht das eigene. Hier befinden wir uns immer direkt im gewerblichen Handel und es wird zwingend ein Gewerbe benötigt.

Merke: Fremdkapitalhandel gewinnt durch Proprietary Trading Anbieter wie bspw. FTMO an immer größerer Beliebtheit.

2. Privater Eigenkapitalhandel

2. Privater Eigenkapital
handel

Der private Eigenkapitalhandel, also der Handel, der in der Steuererklärung unter die Anlage KAP fällt, ist nicht trivial. Steuerlich ist wichtig WAS genau Du handelst, WO Du handelst und ggf. WIE Du handelst. Die gefühlt 1.000 Sonderregelungen kommen dann noch oben drauf. Deutsches Steuergesetz lässt grüßen.

Der Vollständigkeit halber: Der Handel innerhalb eines Einzelunternehmens (Beispielsweise für Krypto-Trading) oder innerhalb einer GmbH zählt auch als Eigenkapitalhandel, wenn das Geld dem Unternehmer bzw. der Gesellschaft gehört. Das Thema GmbH (vermögensverwaltende GmbH bzw. Trading GmbH) betrachte ich hier derzeit nicht, da das vermutlich nur für sehr wenige in Frage kommt. Falls sich doch der ein oder andere dafür interessiert, kann er mich gerne direkt ansprechen.

2.1. Wertpapier- und Derivatehandel

Als erstes müssen wir mal klären, was alles unter Wertpapiere und Derivate fällt. Unter Wertpapier- bzw. Derivatehandel versteht man den Handel von Börsen gehandelten Finanzinstrumenten. Hierunter fallen Aktien, ETFs (ebenfalls ETCs, ETNs), Optionen, Futures, Optionsscheine, verschiedene Formen von Finanzzertifikaten, CFDs, Fremdwährungen (Forex), usw.

Aber Achtung: Im privaten Bereich zählt der Handel mit Krypto-Währungen steuerlich nicht dazu! (mehr dazu im Abschnitt Krypto Trading).

Außerdem wichtig: Es geht immer um das Handelsprodukt, nicht um das Underlying. D.h. eine Krypto-Währung ist eine Krypto Währung. Ein ETN auf Krypto Währungen fällt unter die Rubrik ETFs. Ein CFD auf Krypto-Währungen ist ein CFD, und ein Zertifikat auf Krypto Währungen ist ein Zertifikat. So verhält es sich auch für Forex, Indizes, auch Aktien. Eine Aktie ist eine Aktie, ein CFD auf eine Aktie, ist ein CFD usw. Okay. Bei Gold ETCs gibt’s eine kleine Ausnahme, aber Gold schauen wir uns später an.

2.2. Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer)

Alle privaten Kapitalerträge (Kursgewinne, Dividenden. Zinsen) unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 % + 5,5 % Soli (auf die 25%) = 26,375 % (+ ggf. Kirchensteuer 8-9 % auf die 26,375 %). Wenn dein persönlicher Einkommenssteuersatz niedriger sein sollte, dann kannst Du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen, was dazu führt, dass Du ggf. weniger als 26,375 % auf deine Kapitalerträge zahlen musst. Kapitalerträge werden in der Steuererklärung als Summe auf das Kalenderjahr gerechnet. Außerdem geht es nur um realisierte Gewinne, nicht um Buchgewinne. Naja fast. Wie immer gibt es Ausnahmen: siehe Abschnitt „Thesaurierenden ETFs“

2.3. Sparerpauschbetrag

Jede Person hat einen Freibetrag (Sparerpauschbetrag) von 1000 € pro Jahr. Das bedeutet, dass die ersten 1000 € Kapitalgewinne nicht von der Kapitalertragsteuer betroffen sind. Diese sind sozusagen steuerfrei.

Was auf den ersten Blick gut klingt, hat aber einen Haken. Denn dafür verbietet das Finanzamt, dass Du Aufwände für Deinen Handel gegen die Gewinne gegenrechnen darfst. Weder Börsenbücher, noch Chartdatenabos oder sonst etwas. Nicht mal die Ordergebühren sind als Kosten absetzbar

Tipp: Den Sparerpauschbetrag kann man auch gezielt im Langfrist Investment nutzen. Verkaufe einfach kurz vor Silvester so viele Anteile einer Position, dass Du auf 1000 € Gewinn für das Jahr kommst. Kaufe die Position dann im neuen Jahr zurück. Aber Achtung: nicht am 30.12. verkaufen und am 02.01. zurückkaufen. Das Finanzamt kennt den Trick und sieht das nicht gerne. Daher größeren Abstand wählen.

2.4. Broker und automatischer Steuerabzug

Die Wahl des Brokers sollte auch aus steuerlicher Sicht gut überlegt sein. Handelt man bei einem deutschen Broker, wird die Kapitalertragsteuer direkt nach einem Trade an das Finanzamt abgeführt. Du kannst dem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen, was bedeutet, dass dein Sparerpauschbetrag direkt unterjährig bei diesem Broker beachtet wird und nur die Steuern sofort gezahlt werden, die die 1000 € Sparerpauschbetrag übersteigen. Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilst, dann mache unbedingt eine Steuererklärung, um die zu viel gezahlten Steuern zurückzubekommen.

Vorteil deutscher Broker: Du bekommst vom Broker eine Steuerbescheinigung, wo genau drauf steht, was Du wo in der Anlage KAP eintragen musst. Du musst zumindest wegen der Kapitalerträge keine Steuererklärung abgeben, empfehlen würde ich es trotzdem.

Nachteil deutscher Broker: Ist dein Sparerpauschbetrag aufgebraucht, gibst du nach jedem Trade 26,375 % Deiner Gewinne sofort ans Finanzamt ab. Das klingt erstmal okay, da die Steuern sowieso gezahlt werden müssen, aber das Geld steht Dir unterjährig nicht mehr zum Traden zur Verfügung. Der Zinseszinseffekt kann somit nicht mehr optimal genutzt werden.

Ist der Zinseszinseffekt so stark?
Das kommt natürlich auf Deine Rendite und deine Kontogröße an. In einer vereinfachten Rechnung, in der Du nur Gewinntrades hast und mit einem 25.000 € Konto eine monatliche Rendite von 3 % erwirtschaftest, hast Du am Jahresende nach Steuern knapp 350 € mehr auf dem Konto. Klingt vielleicht nicht viel, aber je größer das Konto und je höher die Rendite dabei sind, desto größer wird der Unterschied. Und das bei gleichem Tradingaufwand.

Meine Tipp: Handelst Du nur sehr selten dann nimm einen deutschen Broker. Handelst Du viel und hast ein großes Konto, nimm lieber den Mehraufwand bei einem ausländischen Broker in Kauf. Investierst Du in thesaurierende ETFs und hältst diese über Neujahr, rate ich dir dringend das nur bei einem deutschen Broker zu tun. Mehr dazu im Abschnitt „Thesaurierende ETFs“.

2.5. ETFs

ETFs sind aufgrund von Teilfreistellungen der Kapitalertragsteuer ein kleiner Sonderfall. Teilfreistellung heißt, dass man zwar grundsätzlich 26,375 % Steuern zahlen müsste, aber ein Teil von der Besteuerung freigestellt ist. Die genauen Werte findest Du im Abschnitt „Steuerübersicht (Tabelle)“ Bei ausschüttenden ETFs zahlst Du neben den 26,375 % auf die Veräußerungsgewinne außerdem 26,375 % Steuern auf die ausgeschütteten Dividenden.

2.6. Thesaurierende ETFs (Vorabpauschale)

Thesaurierende ETFs sind ETFs, die die Dividenden nicht ausschütten, sondern vom ETF Emittenten reinvestiert werden. Achtung: Nicht verwechseln mit ausschüttenden ETFs, deren Ausschüttung von deinem Broker wieder investiert wird.

Bei den Thesaurierenden ETFs wird jährlich eine Vorabpauschale auf die Wertsteigerung es ETFs erhoben. D.h. Du zahlst Steuern auf Gewinne, die noch gar nicht existieren. Wenn auch unlogisch, ist es grundsätzlich nicht schlimm, weil später, wenn Du die ETFs verkaufst, alles wieder gerade gezogen wird. Aber das bedeutet natürlich heftigen rechnerischen Aufwand. Vor allem dann, wenn Du einen Sparplan hast. Dann musst Du in der Steuererklärung genau angeben, wann welche Anteile zu welchem Kurs gekauft wurden. Wenn Du Interesse hast, kann Du die genau Berechnung der Vorabpauschale im Internet nachlesen.

Meine Tipp: Handle thesaurierende ETFs nur bei einem deutschen Broker. Der macht die Berechnungen automatisch und meldet diese ans Finanzamt.

Die diskussionsfähige Alternative (möglich, aber würde ich nicht empfehlen): Halte thesaurierende ETFs nicht über Neujahr auf einem ausländischen Depot.

2.7. Steuer- und Verlusttöpfe und Verlustvortrag

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Jeder normale Mensch würde denken, alle Gewinne – alle Verluste = zu versteuernder Gewinn. Leider ist das nicht so. Es gibt verschiedene Töpfe, was zum Beispiel bedeutet: Aktienverluste können nur gegen Aktiengewinne gerechnet werden. Ein wichtiger Topf, den man als privater Trader kennen muss, ist der Verlusttopf für Termingeschäfte. Warum erfährst Du im Abschnitt „Termingeschäfte“

Grundsätzlich werden Gewinne und Verluste in einem Kalenderjahr miteinander verrechnet. (Jeder Topf für sich). Machst Du insgesamt in einem Topf Gewinn, dann zahlst Du Steuern. Machst Du aber Verluste, dann bekommst Du einen Verlustfeststellungsbescheid vom Finanzamt. Die bescheinigten Verluste, kannst Du im Folgejahr mit Gewinnen verrechnen (Verlustvortrag). D.h. Deine Verluste des Vorjahres, mindern steuerlich gesehen die Gewinne des Folgejahres, was zu einer Steuerersparnis führt.

Genaueres dazu findest Du im Internet, falls es Dich interessiert.

2.8. Termingeschäfte (Verlustverrechnungsbeschränkung)

2.8. Termingeschäfte

Termingeschäft sorgen aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung seit ein paar Jahren im Privathandel für Aufregung. Denn das Finanzamt lässt es nicht mehr zu, dass Du alle Deine Verluste gegen Deine Gewinne rechnen darfst. Das ist logisch nicht zu erklären und wird aktuell juristisch angefochten. Ausgang ungewiss.

Was bedeutet das? Es dürfen nur noch 20.000 € Verluste im Bereich der Termingeschäfte pro Kalenderjahr angerechnet werden. D.h. wenn Du z.B. 100.000 € gewonnen hast und dann wieder 100.000 € verloren hast, dann hast Du mathematisch nichts gewonnen. Das Finanzamt sieht das leider anders. Du kannst von den 100.000€ Verlust nur 20.000 € anrechnen. D.h. die restlichen 80.000 € Verlust, fallen einfach runter. Damit musst Du auf 80.000 € nicht existenten Gewinn 26,375 %, also etwa 20.000 € Steuern zahlen.

Tipp: Wenn Du Termingeschäfte tätigst, dann summiere die Verluste jedes einzelnen Trades regelmäßig auf, damit Du weißt wo Du stehst.

Info: Um diesen Irrsinn zu umgehen, sind in den letzten Jahren, viele Trading GmbHs entstanden, weil man diesen Nachteil dort nicht hat. Allerdings andere. Eine Trading GmbH muss ganzheitlich gut überlegt sein.

Zu Termingeschäften zählen: CFDs, Futures, Optionen (außer Stillhaltergeschäfte), Swaps und Forwards. Alle anderen Finanzprodukte, wie Aktien, ETFs, Zertifikate, Optionsscheine, etc. sind nicht betroffen.

Info: Neben der Verlustverrechnungsbeschränkung gibt es noch die Totalverlustbeschränkung, die ebenfalls 20.000 € pro Kalenderjahr beträgt. Diese besagt, dass Totalverluste, also das Fallen eines Wertpapiers auf 0 €, nur bis 20.000 € angerechnet wird. Das ist übrigens der Grund, warum in der Regel alle Zertifikate nicht auf 0 € fallen, sondern immer noch 0,001 € zurückgezahlt wird. Damit ist es nämlich kein Totalverlust.

2.9. Krypto-Währungen

Der Handel mit Krypto-Währungen fällt steuerlich gesehen nicht unter Wertpapier- und Derivatehandel. Er unterliegt damit nicht der Anlage KAP in der Steuererklärung, sondern der Anlage SO (Sonstige Einkünfte). Krypto-Währungen zählen als Sonstiges Wirtschaftsgut und fallen in den Bereich „Privater Veräußerungsgeschäfte“. Und das hat Auswirkungen auf die Besteuerung.

Da Krypto-Währungen zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören, gilt hier nicht die Kapitalertragsteuer von 26,375 %, sondern der persönliche Einkommenssteuersatz, der zwischen 14 und 45 % liegen kann. Allerdings kommt es auf die Haltedauer an.

Haltedauer < 1 Jahr

Haltedauer > 1 Jahr

Gewinne

Haltedauer < 1 Jahr

Unterliegen dem persönlichen Einkommenssteuersatz (*1)

Haltedauer > 1 Jahr

Sind steuerfrei

Verluste

Haltedauer < 1 Jahr

Können gegen Gewinne aus andren privaten Veräußerungsgeschäften gegengerechnet werden. Sie mindern aber nicht das zu versteuernde Einkommen.

Haltedauer > 1 Jahr

Können nicht angerechnet werden. Darauf bleibst Du sitzen.

(*1) Es gibt eine Freigrenze von 1000 €. D.h. dass 1000 € Gewinn im Jahr steuerfrei sind. Ab 1001 € Gewinn, wird der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Diese Freigrenze darf man daher nicht mit dem Freibetrag von Kapitalerträgen verwechseln.

2.10. Gold

Gold ist nicht nur optisch schön anzuschauen, es hat auch steuerlich seine Vorteile. Allerdings ist es auch nicht ganze einfach. Mal abgesehen, dass es auch CFDs und Zertifikate auf Gold gibt, die dann wie ein CFD bzw. ein Zertifikat behandelt werden, gibt es 3 weitere Wege mit Gold zu Handelt, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

1. Physischen Gold: Hier bewegen wir und im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte. Hältst Du physischen Gold länger als 1 Jahr, sind deine Gewinne steuerfrei. Hältst Du es kürzer, dann werden die Gewinne mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Genaueres dazu findest Du im Abschnitt „Krypto Währungen“, da diese der selben Steuergrundlage unterliegen.

2. Gold ETCs mit Anspruch auf physische Lieferung: Unter anderem sind da die ETCs Xetra Gold und Euwax Gold II zu nennen. Das sind zwar ETCs, aber bei einer Haltedauer von größer als einem Jahr sind die Gewinne steuerfrei. Bei einer kürzeren Haltedauer, zahlst Du 26,375 % steuern.

3. Gold ETCs ohne Anspruch auf physische Lieferung: Hier spielt die Haltedauer keine Rolle und Du zahlst immer 26,375 % Steuern.

2.11. Steuerübersicht (Tabelle)

Steuern

Steuern inkl. Kommentar

Kommentar

Aktien

26,375 %

ETFs (Aktienanteil > 50 %)

18,46 %

Teilfreistellung: 30 %

ETFs (Aktienanteil 25-50 %)

22,42 %

Teilfreistellung: 15 %

ETFs (Aktienanteil < 25 %)

26,375 %

Immobilien ETFs (Anteil > 50%)

10,55 %

Teilfreistellung: 60 % (bei > 50% Auslandsimmobilien sogar 80 %)

Termingeschäfte

26,375 %

Verlustbeschränkung 20.000 € Hierunter zählen u.a. CFDs, Futures und Optionen (allerdings nicht in Stillhalterpositionen)

Dividenden

26,375 %

Crypto (*2) > 1 Jahr Haltedauer

steuerfrei

Privates Veräußerungsgeschäft, keine Verluste anrechenbar

Crypto (*2) < 1 Jahr Haltedauer

Persönlicher Steuersatz (14 bis 45 %)

Privates Veräußerungsgeschäft, bis 1000 € steuerfrei, ab 1001€ komplett besteuert

Physisches Gold > 1 Jahr Haltedauer

steuerfrei

Privates Veräußerungsgeschäft

Physisches Gold < 1 Jahr Haltedauer

Persönlicher Steuersatz (14 bis 45 %)

Privates Veräußerungsgeschäft, bis 1000 € steuerfrei, ab 1001€ komplett besteuert

Gold ETCs mit Anspruch auf physische Lieferung (*3) > 1 Jahr Haltedauer

steuerfrei

Gold ETCs mit Anspruch auf physische Lieferung (*3) < 1 Jahr Haltedauer

26,375 %

Gold ETCs ohne Anspruch auf physische Lieferung

26,375 %

*2: Genaueres siehe Kapital Krypto-Trading
*3: Hierzu zählen zum Beispiel Xetra Gold und Euwax Gold II

3. Prop-Trading

Wenn wir von Prop-Trading reden, sprechen wir in der Regel von Fremdkapitalhandel. Das ist zumindest logisch gesehen richtig, technisch ist das aber nicht die ganze Wahrheit. Was genau ich damit meine besprechen wir gleich, weil es für die Anmeldung Deines Gewerbe wichtig ist. Als Prop-Trader bewegst Du Dich automatisch im gewerblichen Bereich und benötigst damit auch ein Gewerbe. Allerdings solltest Du erst Gewerbe anmelden, wenn Du auch profitabel bist und Dir Gewinne auszahlen lassen willst.

3.1. Was Prop-Trading?

Kurzform: Prop-Trading ist die Möglichkeit eines Traders, der seine Trading Fähigkeiten bewiesen hat, mit fremdem Geld zu Traden. Die Gewinne werden zwischen dem Geldgeber und Dir, dem Trader geteilt. Deine Tätigkeit sieht von außen wie Traden aus. So viel zur logischen Wahrheit.

3.2. Gewerbeanmeldung – Der Rest der Wahrheit

Wie schon angesprochen benötigst Du als Prop-Trader ein Gewerbe und damit kommen wir zum Rest der Wahrheit. Du tradest offiziell kein Fremdkapital. Du tradest offiziell gar nicht, sondern „gibst nur Tipps“, die die Prop-Trading Firma umsetzen kann.

Als erstes mal zu dem Warum.

Wenn man wirklich fremdes Geld handeln will, muss man strenge Voraussetzungen und Auflagen durch die BaFin erfüllen. Man braucht eine BaFin Lizenz. Glaub mir, dass willst Du nicht. Und weil das in Deutschland bzw. Europa so ist, wenden die Prop-Trading-Firmen einen Trick an.

Kommen wir also zum wie.

Der Trader tradet ein Demokonto. Die Trades werden dann von der Prop-Trading Firma intern zeitgleich auf ein echtes Konto übertragen. Du gibst quasi nur Trading Tipps, kommst nie mit dem fremden Geld in Berührung und bist aus der BaFin Lizenzierungspflicht raus.

Genau aus diesem Grund, solltest Du es vermeiden in deiner Gewerbeanmeldung etwas von Trading oder Wertpapierhandel zu schreiben. Du bewegst Dich im Bereich der „Internetdienstleistungen auf Provisionsbasis“. Wenn das Gewerbe oder Finanzamt genauer nachfragt, dann frag sie, was die da stehen haben wollen. Du bist jedenfalls nur ein Tippgeber und stellst der Prop-Trading Firma Rechnungen, über die Provision Deiner Tipps.

Tipps zur Gewerbeanmeldung selbst, findest du im Kapital „Gewerbeanmeldung“.

3.3. Wie kommst Du an deine Provision?

Wie schon besprochen bekommst Du offiziell eine Provision für deine Trading Tipps. Diese stellst Du der Prop-Trading Firma in Rechnung. Viele Firmen übernehmen sogar das Rechnungstellen für Dich. Damit brauchst Du im Prinzip gar nichts mehr tun.

Wichtig zu wissen ist, dass auf der Rechnung die Umsatzsteuer-ID der Prop-Trading Firma und deine eigene stehen muss, da die Prop-Trading Firma mit der Du arbeitest höchstwahrscheinlich nicht in Deutschland sitzt.

Und jetzt wird es nochmal interessant. Prop-Trading ist eine Umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung. Aber, wenn die Prop-Trading Firma mit der Du arbeitest in der EU, aber nicht in Deutschland sitzt (z.B. FTMO), dann muss eine Netto Rechnung gestellt werden. D.h. die Umsatzsteuer darf nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden. Zahlen musst Du Umsatzsteuer aber (Stichwort: Reverse Charge Verfahren). D.h. 19 % Deiner Einnahmen gehen direkt mit Deiner Umsatzsteuererklärung ans Finanzamt. Sitzt die Prop-Trading Firma, mit der Du zusammenarbeitest nicht in der EU, dann ist das Ganze Umsatzsteuerfrei.

3.4. Scheinselbstständigkeit

3.4. Scheinselbst-
ständigkeit

Dieses Kapitel ist wichtig, wenn Du keinen Ärger mit dem Finanzamt wegen einer Scheinselbstständigkeit haben willst. Ursache ist, dass Du als Angestellter Sozialversicherungspflichtig bist und man mit einer Scheinselbstständigkeit diese Sozialversicherungspflicht umgehen könnte. Scheinselbstständigkeit ist, wenn angenommen werden kann, dass die Selbstständigkeit formal zwar besteht, das Arbeitsverhältnis aber eher einem Anstellungsverhältnis entspricht. Es gibt viele Indizien. Das wahrscheinlichste ist, dass Du nur mit einem Auftraggeber zusammen arbeitest. Wenn Du dann auch noch Entgeltfortzahlungen bekommst wenn Du krank bist oder Urlaub machst oder der Auftraggeber Dir Weisungsbefugt ist oder oder oder. Die Liste ist lang. Daher bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du mehrere Auftraggeber hast. Entweder mehrere Prop-Trading Firmen oder Du machst nebenbei noch ein anderes Business, außer Trading. Es ist auf jeden Fall wichtig das zu berücksichtigen, sonst kann es wirklich Ärger geben.

3.5. Steuern

Wir wir besprochen haben, musst Du je nach Sitz deiner Prop-Trading Partner Firma Umsatzsteuer zahlen. Das was dann übrig bleibt ist dein Einkommen. Falls Du noch andere Einkünfte hast, z.B. aus einem Angestellten Verhältnis, dann erhöht sich dein Gesamteinkommen. Von deinem Gesamteinkommen abhängig wird deine Einkommenssteuer (14 – 45 %) berechnet.

Als Gewerbetreibender hast du allerdings den Vorteil, dass Du alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gewerbe entstehen, von der Steuer absetzen kannst. D.h. Du kannst den Gewinn deines Trading Gewerbes steuerlich mindern, was Deinen zu versteuernden Gewinn mindert. Absetzbar sind u.a. Börsenbücher, PC, Börsendaten, Trading Ausbildung, Kosten der Prop-Trading Challenge selbst, usw.

Ab einem Umsatz von 24.500 € im Jahr, bist Du gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer beträgt je nach Ort Deines Gewerbes 15 % (Stichwort: Hebesatz). Die Gewerbesteuer wird mit Deiner Einkommensteuer verrechnet, so dass es zwar zu einer Mehrbelastung, aber nicht zu einer Doppelbelastung kommen kann. Wenn Du mehr drüber wissen willst, dann informiere Dich im Internet oder frage einen Steuerberater.

In Deiner jährlichen Steuererklärung musst Du nun die Anlage G ausfüllen und eine „Einnahmen Überschuss-Rechnung (EÜR)“ oder Bilanz abgeben (wird Dir das Finanzamt mitteilen).

4. Gewerbeanmeldung

4. Gewerbe-
anmeldung

4.1. Einzelunternehmen

So bald Du in irgendeiner Weise einer Tätigkeit nachgehst, mit der Du beabsichtigst Gewinne zu erzielen, bist Du im gewerblichen Bereich und musst ein Gewerbe anmelden. Gewerbe anmelden ist nicht schwer und dauert nicht lang. Du gehst zu Deinem Gewerbeamt vor Ort und füllst die Gewerbeanmeldung aus. Die Formulare findet man meist online. Die Anmeldung kostet Dich in der Regel zwischen 30 und 60 €.

Hinweis: Denk daran, die Tätigkeitsbeschreibung richtig auszufüllen, gerade wenn es um das Prop-Trading geht. (siehe Kapital Prop-Trading)

Nach dem Du Gewerbe angemeldet hast, kommt das Finanzamt auf Dich zu und fordert Dich auf den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung auszufüllen. Dort sollst Du einige Angaben machen, die nicht immer trivial sind. Als Prop-Trader solltest Du auch beim Start Deines Gewerbes nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Ansonsten gibt es nur zu sagen wähle die „Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)“ und die IST-Besteuerung. Mit dem erstmaligen Erreichen eines Jahresgewinns von 60.000 € wird das Finanzamt zukünftig von Dir eine Bilanz anstatt einer EÜR verlangen. Beantrage auch gleich Deine USt-ID mit.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) wird sich ebenfalls bei Dir melden und Informationen zu deinem Gewerbe haben wollen.

4.2. Kapitalgesellschaft (vvGmbH)

Ich kann hier nur empfehlen eine Firma mit der Gründung zu beauftragen, da man hier viel falschen machen kann. Wenn das für Dich in Frage kommen könnte und Du mehr erfahren willst, wende Dich bitte direkt an mich.

Über den Autor

Manuel Ullmann

Manuel ist Impulsgeber und Mentor für Mindset und persönliches Wachstum. Kombiniert mit über 6 Jahren Börsenerfahrung kennt er sich ebenfalls im Bereich Trading Psychologie sehr gut aus.

kontakt@ullmann-manuel.de

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