Daytrading Steuern

autor
Konrad Speckmaier

Aktualisiert: 05.08.2026

Zu den Steuern im Daytrading gehören die Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In einigen Sonderfällen kann auch Gewerbesteuer fällig werden. Wichtig ist es, sich früh genug mit dem Thema zu beschäftigen und zu wissen, welche Steuern anfallen können. Ich erkläre Dir hier in dem Beitrag einmal, wie Du die typischen Steuerfallen umgehen kannst.

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind sorgfältig recherchiert und basieren großteils auf eigenen Erfahrungen. Trotzdem können die Informationen fehlerhaft oder nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein. Die Informationen dienen nicht als steuerliche Beratung, sondern sind nur als Orientierungshilfe zu sehen und ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater.

Abgeltungsteuer: Sie wird auch als Kapitalertragsteuer bezeichnet. Ihre Höhe liegt bei 25 %.
Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag stellt keine Steuer im eigentlichen Sinn dar. Den Zuschlag hat der Gesetzgeber auf 5,5 % der Steuer festgeschrieben, was effektiv +1,375 % (5,5 % von 25 %) sind.
Kirchensteuer: In Deutschland wird die Kirchensteuer nur von Mitgliedern einer Kirchengemeinde erhoben. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland, in dem Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, und beträgt entweder 8 % oder 9 %.
Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, wenn Du gewerbliche Einkünfte erzielst. Im Zusammenhang mit Daytrading ist die Gewerbesteuer nur relevant, wenn Du das Depot als gewerblicher Daytrader in einem Betriebsvermögen hältst und Gewinne erzielst.

Wann genau sind Daytrading Steuern fällig?

Steuern werden grundsätzlich dann fällig, wenn Du mit einem Trade einen Gewinn erzielst oder eine Dividende erhältst. Bei vielen deutschen Brokern wird die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Somit musst Du Dich nicht selbst darum kümmern. Melden musst Du Deine Gewinne am Jahresende trotzdem in Deiner Einkommensteuererklärung (Anlage KAP).

Wichtig:

Bei Brokern mit Sitz im Ausland werden oftmals keine Steuern automatisch abgeführt. Hier musst Du Deine Gewinne am Jahresende selbst in der Steuererklärung angeben und die fälligen Steuern bezahlen.

Wie viel Steuern muss ich zahlen?

Ich zeige Dir hier mal ein Beispiel, damit Du Dir das besser vorstellen kannst. Du verkaufst jetzt Aktien, die Du vor ein paar Monaten gekauft hast und erzielst einen Gewinn von 11.000 €.

So würde die Besteuerung aussehen:

Als Erstes kommen die 1.000 € Freibetrag, d. h. die ersten 1.000 € sind steuerfrei. Somit haben wir noch die restlichen 10.000 €. Als Nächstes fallen die 25 % Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Abgeltungsteuer an. Wir gehen jetzt auch einfach mal davon aus, dass Du keiner Kirche angehörst und die Aktien in Deinem Privatdepot waren.

25 % von 10.000 € = 2.500 €
5,5 % von 2.500 €= 137,50 €
Gesamte Steuerlast aus dem Verkauf = 2.637,50 €

Wichtig:

Machst Du dagegen einen Verlust, beispielsweise in Höhe von 5.000 €, kann dieser steuerlich berücksichtigt werden. Dann hättest Du am Ende des Jahres auf 5.000 € Steuern gezahlt.

Fallen die Steuern erst bei der Auszahlung an?

Nein, Steuern fallen nicht erst bei der Auszahlung an. Die Steuern im Daytrading fallen an, sobald Du mit dem Verkauf eines Assets einen Gewinn erzielt hast. Es ist also grundsätzlich egal, ob das Geld beim Broker bleibt oder ob Du es Dir auf Dein Konto auszahlen lässt. Also wird die Steuer auf die realisierten Gewinne fällig und nicht erst bei einer Auszahlung. Bei den deutschen Brokern wird die Steuer direkt abgeführt und von Deinem Depotwert abgezogen.

Das Thema mag anfangs etwas überwältigend wirken, aber es ist nicht so schlimm. Was Dir am Anfang helfen kann: Melde Dich bei einem deutschen Broker an. Von diesen bekommst Du am Jahresende in der Regel ein Steuerdokument, welches Du für Deine Steuererklärung nutzen kannst. Hier einmal die Auflistung von Trade Republic.

Unbedingt beachten:

In der Regel erhältst Du am Jahresende von Deinem Broker eine Steuerbescheinigung, die alle Deine Kapitalerträge und die einbehaltene Abgeltungsteuer detailliert auflistet. Diese Bescheinigung ist unerlässlich für die korrekte Abgabe Deiner Steuererklärung.

Unterschiede zu ausländischen Brokern

Bei Brokern im Ausland bist Du selbst für die Abführung der Steuern verantwortlich, während bei deutschen Brokern diese Aufgabe für Dich übernommen wird. Das machst Du, indem Du alle Gewinne ordnungsgemäß in Deiner Einkommensteuererklärung angibst. In der Regel stellen auch ausländische Broker Steuerdokumente zur Verfügung, die Deine Gewinne und Verluste auflisten.

Die Steuer auf Deinen „Saldo“ aller Trades zahlst Du bei ausländischen Brokern in der Regel erst am Jahresende. Dadurch profitierst Du im Moment des Verkaufs von einer höheren Liquidität, da sich der Zeitpunkt der Besteuerung auf das Jahresende verschiebt.

Unbedingt beachten:

Beim Trading mit ausländischen Brokern solltest Du unbedingt Geld für Steuern zurücklegen. So vermeidest Du am Jahresende eine unangenehme Überraschung durch eine hohe Nachzahlung.

So zahlst Du weniger Steuern im Daytrading

Die Höhe der Steuern beim Daytrading hängt hauptsächlich von den Gewinnen ab, die Du beim Verkauf Deiner Aktien erzielst. Das Steuerrecht sieht außerdem einige Freibeträge vor, die sich positiv auf Deine Steuerlast auswirken. Unabhängig von Deinem Familienstand (Single oder verheiratet) kannst Du vom Sparerpauschbetrag und gegebenenfalls vom Grundfreibetrag profitieren. Darüber hinaus kannst Du Gewinne mit Verlusten verrechnen, um Deine Steuerlast zu senken.

Verheiratete Paare können ihren Sparerpauschbetrag verdoppeln und so auf 2.000 € erhöhen. Darüber hinaus unterstützt Dich die Günstigerprüfung des Finanzamtes bei der Veranlagung automatisch beim Steuersparen.

Steuer- und Verlustvortrag

Man könnte meinen, der zu versteuernde Gewinn ergibt sich einfach aus der Differenz zwischen Gewinnen und Verlusten. In der Praxis ist es jedoch nicht ganz so einfach. Es gibt verschiedene Kategorien, die die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten beeinflussen. So können Aktienverluste beispielsweise nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Ein wichtiger Aspekt für Privatanleger ist der Verlusttopf für Termingeschäfte. Zu Termingeschäften zählen CFDs, Futures, Optionen (mit Ausnahme von Stillhaltergeschäften), Swaps und Forwards.

Gewinne und Verluste werden grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres miteinander verrechnet. Erzielst Du in einem Topf einen Gewinn, unterliegst Du der Steuerpflicht. Verluste hingegen berechtigen Dich zu einem Verlustfeststellungsbescheid vom Finanzamt. Diese bescheinigten Verluste können im Folgejahr mit Gewinnen verrechnet werden (Verlustvortrag). Das bedeutet, dass Deine Verluste des Vorjahres steuerlich gesehen die Gewinne des Folgejahres mindern.

Kryptowährungen und Haltedauer

Der Handel mit Kryptowährungen unterliegt nicht den gleichen steuerlichen Regelungen wie der Handel mit Wertpapieren und Derivaten. Er fällt daher nicht unter die Anlage KAP in der Steuererklärung, sondern unter die Anlage SO (Sonstige Einkünfte). Kryptowährungen gelten als sonstiges Wirtschaftsgut und fallen in den Bereich „private Veräußerungsgeschäfte“. Dies hat Auswirkungen auf die Besteuerung.

Da Kryptowährungen zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören, wird hier nicht die Kapitalertragsteuer von 26,375 % angewendet, sondern der persönliche Einkommensteuersatz, der zwischen 14 und 45 % liegen kann. Die Haltedauer spielt dabei eine entscheidende Rolle. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind steuerfrei. Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr müssen Steuern gezahlt werden. Der Freibetrag beträgt in diesem Fall 600 € statt 1.000 €.

Diese Regelungen gelten für den Handel mit echten Kryptowährungen. Handelt es sich hingegen um CFDs auf Kryptowährungen, gelten die Regeln für CFDs, die wiederum der Kapitalertragsteuer unterliegen.

Spezialfall: Gewerbesteuer

Als Prop-Trader (z. B. bei IQ_Capital) agierst Du automatisch im gewerblichen Bereich. Das bedeutet, dass Du ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen musst. Du handelst im Wesentlichen mit einem Fremdkonto und stellst dann eine Rechnung für Deine Dienstleistung, die der Höhe Deiner Gewinne entspricht. Als Prop-Trader zahlst Du für Dein Gewerbe etwa 15 % Gewerbesteuer, der Rest wird mit Deinem Einkommensteuersatz besteuert.

FAQ – Daytrading Steuern

Welche Steuern fallen beim Daytrading an?

Beim Daytrading können Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen. In Sonderfällen kann auch Gewerbesteuer relevant werden.

Muss ich Steuern erst zahlen, wenn ich Geld vom Broker auszahle?

Nein, die Steuer fällt nicht erst bei der Auszahlung an. Entscheidend ist, ob Du einen Gewinn realisiert hast.

Führt mein Broker die Steuern automatisch ab?

Bei vielen deutschen Brokern wird die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei ausländischen Brokern musst Du Dich in der Regel selbst darum kümmern.

Kann ich Trading-Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Ja, Verluste können grundsätzlich mit Gewinnen verrechnet werden. Dabei gibt es jedoch unterschiedliche Verlusttöpfe und Regeln, zum Beispiel für Aktienverluste oder Termingeschäfte.

Sind Gewinne aus Kryptowährungen nach einem Jahr steuerfrei?

Bei echten Kryptowährungen können Gewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei sein. Bei einer kürzeren Haltedauer können Steuern anfallen.

Konrad Speckmaier
Konrad Speckmaier
Trading-Experte und Co-Founder von Marathoni
Konrad handelt täglich an der Börse und setzt sich intensiv mit diesem Thema auseinander. Sein Fokus liegt auf dem kurzfristigen Handel, bei dem er eine sehr einfache Strategie verfolgt.
Mehr über den Autor